Die Kosten
Kosten und Erstattungen über Ihre Krankenkasse
Von der gesetzlichen Krankenkasse werden die Behandlungskosten in der Regel nicht übernommen.
Private Krankenkassen erstatten sie, wenn im Versicherungsvertrag die Behandlung durch einen Heilpraktiker eingeschlossen ist.
Die Kosten für nicht homöopathische Behandlungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet.
Bei einer klassisch homöopathischen Behandlung richten sich die Gebühren nach der Dauer der Anamnese und des Gesprächs. Eine Erstanamnese dauert in der Regel ein bis zwei Stunden. Hierfür fallen ca. zwischen 60,- und 120,- Euro an, die Gabe des homöopathischen Mittels inbegriffen. Bei einer Folgeanamnese verkürzt sich die Gesprächsdauer meistens, und die Kosten sinken entsprechend.